Gästetaxe

Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 17.11.2021 beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des Tourismusgesetzes LGBl.Nr. 86/1997 idgF., wie folgt zu ändern:

§ 4 Höhe der Gästetaxe

Die Gästetaxe wird für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt: Für das ganze Jahr (jeweils vom 1.1. – 31.12.) € 1,80 pro Nächtigung

 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 01.01.2022 in Kraft.