Am 5. Dezember 2023 ist es soweit: ID Austria ersetzt Handy-Signatur

Wann findet die Umstellung auf ID Austria statt?

  • Diese Umstellung ist bereits jetzt online möglich: Bürgerinnen und Bürger können sich dazu in der App “Digitales Amt” anmelden oder bei einer Web-Anmeldung (z. B. auf oesterreich.gv.at – Startseite) den Link “Umsteigen von Handy-Signatur auf ID Austria” wählen.

  • Ab 5. Dezember wird der Umstellungsprozess im Zuge einer Anmeldung automatisch gestartet.

 

Welchen Unterschied macht es für die Umstellung auf ID Austria, ob die Handy-Signatur behördlich oder nicht behördlich ausgestellt wurde?

  •  Wenn die Handy-Signatur nicht behördlich ausgestellt wurde (z. B. von der Sozialversicherung, von Banken, etc.), kann sie online nur auf eine ID Austria mit Basisfunktion umgestellt werden. Die Basisfunktion der ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur, auch Ihre Anmeldedaten bleiben gleich und Signaturen mittels SMS-TAN sind weiterhin möglich.
    Umstieg von Handy-Signatur auf ID Austria mit Basisfunktion (oesterreich.gv.at)
     
  • Wenn die Handy-Signatur behördlich ausgestellt wurde (durch Gemeinden, BH, Finanzämter, FinanzOnline etc.) kann online auf die ID Austria mit Vollfunktion umgestellt werden. Die Vollfunktion der ID Austria ermöglicht die Attribut-Auslieferung aus behördlichen Registern und unterliegt höheren EU-weiten Sicherheitsstandards, die z.B. auch die Ausweisfunktion am Smartphone ermöglichen. Eine Authentifizierung mittels SMS-TAN wird deshalb nicht angeboten.
    ID Austria Registrierung durch Umstieg von einer behördlich registrierten Handy-Signatur (oesterreich.gv.at)

Bitte nutzen Sie die Checkliste für Ihren Behörden-Termin zur ID Austria Registrierung, um sich auf den Termin vorzubereiten: https://oesterreich.gv.at/u/checklist-regbehoerde