Ermittlung des individuellen Betreuungsbedarfs für Ihr Kind
Aufgrund des neuen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes ist die Gemeinde Laterns verpflichtet, eine generelle Bedarfserhebung aller 0 bis 14-jährigen durchzuführen.
Die Bedarfsmeldung erfolgt mittels diesem digitalen Formular und ist für jedes Kind separat auszufüllen.
Wir bitten um Rückmeldung bis spätestens 14.03.2023.
Sobald die Rückmeldungen abgeschlossen sind, werden die Betreuungsangebote durch die Gemeinde festgelegt. Das für Sie entsprechende Betreuungsangebot kann im Rahmen der Anmeldung ausgewählt werden. Für die Anmeldung erfolgt von der Gemeinde aus eine eigene Aussendung.
Mit der Bekanntgabe des persönlichen Betreuungsbedarfes ist noch keine Anmeldung erfolgt. Auch kann durch die Rückmeldung des persönlichen Betreuungsbedarfes kein Anspruch auf eine Betreuung im bekanntgegebenen Umfang zugesichert werden.
Ist es Ihnen nicht möglich, das digitale Formular zu bearbeiten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen unseres Bürgerservices während den Amtsstunden gerne zur Verfügung.
Tel. +43 5526 212
E-Mail: gemeinde@laterns.at