Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024

Sozial treffsicher für noch mehr Vorarlberger Haushalte

Der Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 kann im Aktionszeitraum vom 16.10.2023 bis 16.02.2024 beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 500. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden und Bezirkshauptmannschaften. Die Information des Amtes der Vorarlberger Landesregierung finden Sie unter "Downloads".

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

  • Jene Haushalte/Personen, die den Heizkostenzuschuss PLUS im Frühjahr 2023 erhalten haben, bekommen den Wohn- und Heizkostenzuschuss 2023/2024 in Höhe von Euro 500 von Amts wegen ausbezahlt. In diesen Fällen muss somit kein neuerlicher Antrag gestellt werden, die Gemeinde Laterns hat diese Haushalte/Personen in Laterns bereits darüber informiert. 
  • Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten die Zahlung automatisch von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
  • Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Antragsformular zum Download: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen persönlich, per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden.
  • Digitale Beantragung: Hier geht's direkt zum digitalen Antrag 

Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen

Einkommensgrenzen:
1 Personen Haushalt € 1.900          5 Personen Haushalt € 4.100
2 Personen Haushalt € 2.800          6 Personen Haushalt € 4.500
3 Personen Haushalt € 3.250          7 Personen Haushalt € 4.950
4 Personen Haushalt € 3.650          Jede weitere Person + € 430

Weitere Informationen des Landes Vorarlberg zu diesem Thema finden Sie unter "Downloads" unter folgendem Link: Land Vorarlberg

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!

Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T: 05526-212
E: gemeinde@laterns.at