Heizkostenzuschuss 2022-23
Der Heizkostenzuschuss des Landes Vorarlberg kann vom Montag, den 17. Oktober 2022 bis Freitag, den 24. Februar 2023 (Aktionszeitraum) beim Gemeindeamt Laterns bzw. beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden.
Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
Online-Antrag: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt und per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden. E: Gemeindeamt@laternsertal.at
Höchstgrenze (Einkommensobergrenze) des monatlichen Nettoeinkommens:
- für alleinstehende Personen: € 1.371,00
- für Ehepaare, Lebensgemeinschaften (zwei erwachsene Personen): € 2.057,00
- für Alleinerziehende Personen mit einem Kind: € 1.783,00
- für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) je € 412,00
Höhe des Heizkostenzuschusses: € 330,00 (einmalig pro Aktionszeitraum)
Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen
Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten den Heizkostenzuschuss bei der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft.
Gemeinde Laterns
T: 05526-212
E: Gemeindeamt@laternsertal.at