Heizkostenzuschuss 2024-25

Der Heizkostenzuschuss 2024/25 kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 330. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden; für Sozialhilfeempfängern über die Bezirkshauptmannschaften. 

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

  • Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Antragsformular zum Download: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen persönlich, per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden.
  • Digitale Beantragung: Hier geht's direkt zum digitalen Antrag 
  • Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten die Zahlung von Amts wegen von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen

Einkommensgrenzen:

Berücksichtigung von Einkommen

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 250
1 Person   € 1.410  €  1.660
2 Personen    € 1.920  €  2.170
3 Personen    € 2.360  €  2.610
4 Personen    € 2.800  €  3.050
5 Personen    € 3.240  €  3.490
6 Personen    € 3.680  €  3.930
7 Personen    € 4.120  €  4.370
jede weitere Person  plus  € 440    plus € 250 

 

Die weiteren Informationen des Landes Vorarlberg zu diesem Thema finden Sie unter "Download" oder unter folgendem Link: Land Vorarlberg

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!

Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T: 05526-212
E: gemeinde@laterns.at