Heizkostenzuschuss 2025-26
Jetzt beantragen!
Der Heizkostenzuschuss 2025/26 kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beantragt werden. Der Zuschuss
beträgt einmalig maximal 250 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden; für Sozialhilfeempfängern über die Bezirkshauptmannschaften.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
- Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
- Antragsformular zum Download: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen persönlich, per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden.
- Digitale Beantragung: Hier geht's direkt zum digitalen Antrag
- Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten die Zahlung von Amts wegen von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen
Einkommensgrenzen:
Berücksichtigung von Einkommen
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200 |
| 1 Person | € 1.410 | € 1.610 |
| 2 Personen | € 1.920 | € 2.120 |
| 3 Personen | € 2.360 | € 2.560 |
| 4 Personen | € 2.800 | € 3.000 |
| 5 Personen | € 3.240 | € 3.440 |
| 6 Personen | € 3.680 | € 3.880 |
| 7 Personen | € 4.120 | € 4.320 |
| jede weitere Person | plus € 440 | plus € 200 |
Die weiteren Informationen des Landes Vorarlberg zu diesem Thema finden Sie unter "Download" oder unter folgendem Link: Land Vorarlberg
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!
Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T: 05526-212
E: gemeinde@laterns.at
