Heizkostenzuschuss 2025-26

Jetzt beantragen!

Der Heizkostenzuschuss 2025/26 kann im Aktionszeitraum vom 13.10.2025 bis 13.02.2026 beantragt werden. Der Zuschuss
beträgt einmalig maximal 250 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden; für Sozialhilfeempfängern über die Bezirkshauptmannschaften. 

Wie kann der Zuschuss beantragt werden?

  • Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
  • Antragsformular zum Download: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen persönlich, per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden.
  • Digitale Beantragung: Hier geht's direkt zum digitalen Antrag 
  • Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten die Zahlung von Amts wegen von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.

Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen

Einkommensgrenzen:

Berücksichtigung von Einkommen

Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:

Haushaltsgröße Einkommensgrenze "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 200
1 Person   € 1.410  € 1.610
2 Personen    € 1.920  € 2.120
3 Personen    € 2.360  € 2.560
4 Personen    € 2.800  € 3.000
5 Personen    € 3.240  € 3.440
6 Personen    € 3.680  € 3.880
7 Personen    € 4.120  € 4.320
jede weitere Person   plus  € 440    plus € 200 

Die weiteren Informationen des Landes Vorarlberg zu diesem Thema finden Sie unter "Download" oder unter folgendem Link: Land Vorarlberg

Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!

Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T: 05526-212
E: gemeinde@laterns.at