Heizkostenzuschuss 2024-25
Der Heizkostenzuschuss 2024/25 kann im Aktionszeitraum vom 14.10.2024 bis 21.02.2025 beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig Euro 330. Die Auszahlung erfolgt über die Wohnsitzgemeinden; für Sozialhilfeempfängern über die Bezirkshauptmannschaften.
Wie kann der Zuschuss beantragt werden?
- Persönlicher Antrag: Der Antrag ist bei der Gemeinde erhältlich und kann persönlich ausgefüllt und abgegeben werden.
- Antragsformular zum Download: Unter "Downloads" befindet sich das Antragsformular. Dieses kann ausgefüllt mit den Einkommensnachweisen persönlich, per E-Mail oder Post an das Gemeindeamt übermittelt werden.
- Digitale Beantragung: Hier geht's direkt zum digitalen Antrag
- Sozialhilfeempfänger: Bezieher einer Sozialhilfe erhalten die Zahlung von Amts wegen von der örtlich zuständigen Bezirkshauptmannschaft ausbezahlt.
Beilagen zum Antrag: Aktuelle Einkommensunterlagen
Einkommensgrenzen:
Berücksichtigung von Einkommen
Folgende haushaltsbezogene Einkommensgrenzen gilt es zu beachten:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | "Einschleifregelung" zusätzlich bis € 250 |
1 Person | € 1.410 | € 1.660 |
2 Personen | € 1.920 | € 2.170 |
3 Personen | € 2.360 | € 2.610 |
4 Personen | € 2.800 | € 3.050 |
5 Personen | € 3.240 | € 3.490 |
6 Personen | € 3.680 | € 3.930 |
7 Personen | € 4.120 | € 4.370 |
jede weitere Person | plus € 440 | plus € 250 |
Die weiteren Informationen des Landes Vorarlberg zu diesem Thema finden Sie unter "Download" oder unter folgendem Link: Land Vorarlberg
Wenn Sie Fragen haben, steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung!
Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T: 05526-212
E: gemeinde@laterns.at