VORTRAG ERBRECHT
Der Ausschuss für Familie und Kultur lädt recht herzlich ein:
Neuerungen im Erb- und Pflichtteilsrecht
Das Erb- und Pflichtteilsrecht begleitet uns allgegenwärtig und hat Relevanz für sämtliche Generationen. Mit 1. Jänner 2017 ist das Erbrechtsänderungsgesetz 2015 in Kraft getreten. Diese Novelle hat eine durchgreifende Neugestaltung des Erb- und Pflichtteilsrechtes mit sich gebracht.
Mittlerweile liegen auch die ersten relevanten Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes zu diesen Neuerungen vor.
Ziel des Vortrages ist es, die Grundzüge des Erb- und Pflichtteilsrechtes unter Berücksichtigung dieser gesetzlichen Änderungen und der neuen Rechtsprechung näher zu bringen. Gleichzeitig wird auch auf die steuerrechtliche Situation (beim Erben) sowie auf das Modell der „vorweggenommenen Erbfolge“ näher eingegangen.
Wann: Dienstag, den 18. April 2023 um 20 Uhr
Wo: Dorfsaal Laterns – Foyer, Eintritt frei
Referent: Dr. Richard Forster, MBL
öffentlicher Notar in Feldkirch, Vizepräsident der Notariatskammer für Tirol und Vorarlberg sowie Sprecher der Vorarlberger Notare
www.notar-forster.at
Gemeindeausschuss für Familie und Kultur:
Isabella Nachbaur, Wolfgang Klemenc, Christina Zimmermann und Bianca Kumpitsch