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Eine Hand öffnet eine Hotelzimmertür mit einem digitalen Schloss, wobei ein Schlafzimmer und ein Tisch im Hintergrund zu sehen sind.

Gästetaxe

Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)

Aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung Laterns vom 18.12.2024 wird gemäß Tourismusgesetz 1997 – TG 1997, LGBl.Nr. 86/1997 i.d.g.F. die Verordnung zur Einhebung einer Gästetaxe wie folgt geändert:

§ 1 Höhe der Gästetaxe

Die Höhe der Gästetaxe gem. § 4 der Verordnung zur Einhebung einer Gästetaxe wird mit € 2,50 pro Nächtigung festgesetzt.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt mit 1.1.2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Verordnung über die Änderung der Taxordnung vom 17.11.2021 außer Kraft.