"Prüfungsausschuss"
Obfrau: Amanda Nesensohn
Mitglieder: Harald Nesensohn, Stefan Heinzle
Ersatzmitglieder: Günther Nesensohn, Peter Müller, Isabella Nachbaur
Die Aufgaben des Prüfungsausschusses sind im Gemeindegesetz §52 festgelegt. Der Prüfungsausschuss hat die gesamte Gebarung der Gemeinde zu überwachen.
„Die Gebarung soll auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit, auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften, ferner auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit überprüft werden. (§ 52/2).
Über das Ergebnis der Prüfung ist der Gemeindevertretung ein schriftlicher Bericht vorzulegen.“
Kurz gesagt, der Prüfungsausschuss „lugat zum Gäld und druf, dass es richtig igsetzt würd“.