Flächenwidmungsplan & Baunutzung
Im Flächenwidmungsplan wird jedem Grundstück der Gemeinde eine Nutzung zugeordnet.
Der Flächenwidmungsplan gibt u.a. Auskunft darüber, ob auf einem Grundstück gebaut werden darf oder nicht. Die Festlegung der Widmungskategorien basiert auf den Raumplanungszielen und Planungen des Landes und der Gemeinden. Wichtigste Grundlage für den Flächenwidmungsplan ist das räumliche Entwicklungskonzept.
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Der Flächenwidmungsplan darf nur aus wichtigen Gründen oder bei Änderung der maßgebenden Rechtslage oder bei wesentlicher Änderung der für die Raumplanung bedeutsamen Verhältnisse geändert werden.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann einen schriftlichen Änderungsvorschlag zum Flächenwidmungsplan beim Gemeindeamt einbringen. Der Antrag muss die gewünschte Widmung und eine Begründung enthalten. Im Rahmen eines Planungsgesprächs wird dann dieser Änderungsvorschlag mit dem Grundeigentümer besprochen und geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Änderung des Flächenwidmungsplans vorliegen.
Auf Anfrage sind Auszüge vom Flächenwidmungsplan, eine Baugrundstücksbestätigung (nur für bebaute Baugrundstücke, (siehe Download) und Widmungsbestätigungen für die Immobilienertragssteuer beim Gemeindeamt erhältlich.
Informationen zum Flächenwidmungsplan sind auch im Digitalen Atlas Vorarlberg abrufbar.