Grundbuch
Solche Rechte sind beispielsweise Eigentum, Wohnungseigentum, Pfandrecht, Baurecht, Dienstbarkeiten und Reallasten. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Einen Grundbuchsauszug erhält man beim Bezirksgericht, beim Notar oder im Internet. Für Laterns zuständig ist das Bezirksgericht Feldkirch in der Churer Straße 13, 6800 Feldkirch, T +43 5522 3020.
Weitere Informationen zu Grundbuch, Grundbucheintragung, Grundbuchseinsicht, Aufbau eines Grundbuchsauszugs etc. sind im Amtshelfer Grundbuch zu finden.
Legalisator
Ein Legalisator ist vom Oberlandesgericht bestellt und für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, also Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags.
Legalisatorin in Laterns:
Maria Rosa Nachbaur, M: +43 (0)664-73560614
Grundverkehr
Der Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken sowie der Grunderwerb durch nicht EU-Bürger sind genehmigungspflichtig. Rechte an einem Grundstück dürfen im Grundbuch nur eingetragen werden, wenn die Genehmigung durch die Grundverkehrs-Landeskommission oder eine Bestätigung, dass keine Genehmigung benötigt wird (Negativbescheinigung), vorliegt.
Baugrundstückbestätigung
Baugrundstückbestätigungen für unbebaute Grundstücke sind bei der Grundverkehrs-Landeskommission zu beantragen.
Kontakt Grundverkehrs-Landeskommission:
Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung: Landwirtschaft und ländlicher Raum
T +43 5574 511 25105
E landwirtschaft@vorarlberg.at
Kontakt
Gemeinde Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
Tel: +43 (0)5526 - 212
gemeindeamt@laternsertal.at