Kanalbenutzungsgebühr

Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laterns hat mit Beschluss vom 29.11.2023 aufgrund der §§ 16 und 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 BGBl.Nr. 116/2016 i.d.g.F. sowie §§ 19 bis 23 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, i.d.g.F, wird die Verordnung der Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns wie folgt geändert:

 § 1 Beitragssatz

 Der Beitragssatz gem. § 10 Abs. 2 der Kanalordnung wird mit € 46,80 festgesetzt. 

§ 2 Gebührensatz

1)    Der Gebührensatz gem. § 17 der Kanalordnung beträgt pro m3 Abwasser € 3,20

2)   Jauche - Entsorgung bei der ARA - Mühle von häuslichen Klärgruben (für jene die noch
      nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind) pro m3 Abwasser, der
      zur ARA Laterns gebracht wird € 21,00

In dieser Gebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % enthalten. 

Inkrafttreten

 Die Verordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft