Kanalbenutzungsgebühr
Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns
§ 1 Beitragssatz
Der Beitragssatz gem. § 10 Abs. 2 der Kanalordnung wird mit € 40,09 festgesetzt. Dies sind 12 % jenes Betrages, der den Durchschnittskosten für die Herstellung eines Laufmeters Rohrkanal für die Abwasserbeseitigungsanlage im Durchmesser von 400 mm in einer Tiefe von 3 m entspricht.
§ 2 Gebührensatz
1) Der Gebührensatz gem. § 17 der Kanalordnung beträgt pro m3 Abwasser: € 2,79
2) Jauche - Entsorgung bei der ARA - Mühle von häuslichen Klärgruben
(für jene die noch nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind)
pro m3 Abwasser, der zur ARA Laterns gebracht wird: € 19,00
In diesen Gebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % enthalten.
Die Verordnung tritt am 01.01.2021 in Kraft