Kanalbenutzungsgebühr
Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laterns hat mit Beschluss vom 18.12.2024 nach Maßgabe des Kanalisationsgesetzes 1989, KanalG 1989, LGBl. Nr. 5/1989 i.d.g.F, sowie aufgrund des Finanzausgleichsgesetz 2024 – FAG 2024, BGBl. I Nr. 168/2023 i.d.g.F. die Verordnung der Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns wie folgt geändert:
§ 1 Beitragssatz
Der Beitragssatz gem. § 10 Abs. 2 der Kanalordnung wird mit € 48,00 festgesetzt.
§ 2 Gebührensatz
2) Der Gebührensatz gem. § 17 der Kanalordnung wird mit € 3,40 pro m3 Abwasser inkl. 10 % Mehrwertsteuer festgesetzt.
3) Die Gebühr für die Anlieferung von Jauche zur Entsorgung bei der ARA-Mühle wird pro m3 Abwasser mit € 23,00 inkl. 10 % Mehrwertsteuer festgesetzt.
In dieser Gebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % enthalten.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.01.2025 in Kraft