Kanalbenutzungsgebühr
Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laterns hat mit Beschluss vom 29.11.2023 aufgrund der §§ 16 und 17 des Finanzausgleichsgesetzes 2017 BGBl.Nr. 116/2016 i.d.g.F. sowie §§ 19 bis 23 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, i.d.g.F, wird die Verordnung der Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns wie folgt geändert:
§ 1 Beitragssatz
Der Beitragssatz gem. § 10 Abs. 2 der Kanalordnung wird mit € 46,80 festgesetzt.
§ 2 Gebührensatz
1) Der Gebührensatz gem. § 17 der Kanalordnung beträgt pro m3 Abwasser € 3,20
2) Jauche - Entsorgung bei der ARA - Mühle von häuslichen Klärgruben (für jene die noch
nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind) pro m3 Abwasser, der
zur ARA Laterns gebracht wird € 21,00
In dieser Gebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % enthalten.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.01.2024 in Kraft