Kanalbenutzungsgebühr
Kanalisationsabgabensätze der Gemeinde Laterns
Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss vom 16.11.2022 beschlossen, auf Grund der Bestimmungen der §§ 19 bis 23 des Kanalisationsgesetzes, LGBl. Nr. 5/1989, i.d.g.F. sowie den § 16 Abs. 1 Ziff. 15 und § 17 Abs. 3 Ziff. 4 Finanzausgleichsgesetz 2017, i.d.g.F. zu ändern:
§ 1 Beitragssatz
Der Beitragssatz gem. § 10 Abs. 2 der Kanalordnung wird mit € 45,00 festgesetzt.
§ 2 Gebührensatz
1) Der Gebührensatz gem. § 17 der Kanalordnung beträgt pro m3 Abwasser € 3,10
2) Jauche - Entsorgung bei der ARA - Mühle von häuslichen Klärgruben (für jene die noch
nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind) pro m3 Abwasser, der
zur ARA Laterns gebracht wird € 21,00
In dieser Gebühr ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von derzeit 10 % enthalten.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.01.2023 in Kraft