Tourismusbeitrag

Für die Selbsterklärung des Tourismusbeitrages gelangen Sie hier direkt zum Online-Formular: Ermittlung des Tourismusbeitrages (vorarlberg.gv.at)

Ermittlung des Tourismusbeitrages
 Hebesatz für das Jahr 2024: Die Gemeindevertretung der Gemeinde Laterns hat in ihrer Sitzung vom 29.11.2023 aufgrund des Vorarlberger Tourismusgesetzes, LGBl. Nr. 86/1997 idgF, den Hebesatz für das Jahr 2024 mit 0,4000 v.H. festgesetzt. Die Gemeinde Laterns ist in die Ortsklasse C eingereiht.   

Berechnungsweise:
Tourismusbeitrag 2024 = Umsatz 2022 * Umsatzanteil lt. Abgabegruppe * Hebesatz
Für den Tourismusbeitrag 2024 ist der abgabepflichtige Umsatz des Jahres 2022 maßgebend. Die Höhe des Tourismusbeitrages ergibt sich aus der Vervielfachung der Bemessungsgrundlage mit dem Hebesatz. Die Bemessungsgrundlage richtet sich danach, in welche Abgabegruppe der/die Beitragspflichtige aufgrund seiner/ihrer Zugehörigkeit zu einem bestimmten Erwerbszweig fällt. Die Erwerbszweige werden in 7 verschiedene Abgabegruppen eingeteilt:

www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrVbg&Gesetzesnummer=20000640 

Der Umsatzanteil beträgt für AbgabenschuldnerInnen der

Abgabengruppe 1    90 v.H.  Abgabengruppe 5    15 v.H.
Abgabengruppe 2    70 v.H.   Abgabengruppe 6    10 v.H.
 Abgabengruppe 3    50 v.H. Abgabengruppe 7    5 v.H.
 Abgabengruppe 4    30 v.H.    

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2022:
Für Abgabepflichtige, die im Jahr 2022 ihre Tätigkeit in Laterns aufgenommen haben, ist bei der Berechnung des Tourismusbeitrags 2024 der Umsatz des Jahres 2022 nach allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen auf einen Betrag hochzurechnen, der bei einer ganzjährigen Tätigkeit erzielt worden wäre.

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2023
Abgabepflichtige, die im Jahr 2023 ihre Tätigkeit in Laterns aufgenommen haben, haben im Jahr 2024 sowohl den Tourismusbeitrag des Jahres 2023 als auch den Tourismusbeitrag des Jahres 2024 zu entrichten. Für die Ermittlung des Tourismusbeitrages 2023 sind dabei der abgabepflichtige Umsatz des Jahres 2023 und der Hebesatz 0,4000 v. H. maßgeblich. Für den Tourismusbeitrag 2024 ist derselbe Umsatz auf einen Betrag hochzurechnen, der nach allgemeinen wirtschaftlichen Erfahrungen bei einer ganzjährigen Tätigkeit erzielt worden wäre. Für die Ermittlung des Tourismusbeitrags 2024 ist dabei der Hebesatz 0,4000 v. H. maßgeblich.  

Besonderheit bei Beginn der selbständigen Erwerbstätigkeit im Jahr 2024        
Für alle diejenigen, welche im Jahre 2024 ihre selbständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, wird der Tourismusbeitrag erstmals im Jahre 2025 für beide Jahre (2024 und 2025) zur Entrichtung fällig.      

Hinweis - Allgemeines:
Die Entrichtung der Abgabe kann unterbleiben, wenn der Abgabenbetrag unter EUR 30,00 liegt. Wir ersuchen Sie jedoch um eine kurze Mitteilung.

Bei Fragen zum Tourismusbeitrag stehen wir Ihnen unter der Telefon-Nr. Tel. 05526 212 oder gemeinde@laterns.at gerne zur Verfügung.