Legalisator - Legalisatorin

Ein Legalisator wird vom Oberlandesgericht bestellt und ist für die Beglaubigung von Unterschriften auf Urkunden für das Grundbuch, Kaufverträge oder Darlehensverträge, zuständig. Die Aufgabe des Legalisators ist die Beglaubigung der Unterschrift, nicht aber die rechtliche Überprüfung des Vertrags. 

Zuständig für die Gemeinde Laterns ist Legalisatorin:

Anita Nesensohn
T +43 (0) 664 9206529