Gästetaxe
Einhebung einer Gästetaxe (Taxordnung)
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 22.11.2017 beschlossen, aufgrund der Bestimmungen des Tourismusgesetzes LGBl.Nr. 86/1997 idgF., wie folgt zu ändern:
§ 4 Höhe der Gästetaxe
Die Gästetaxe wird für das gesamte Gemeindegebiet wie folgt festgesetzt:
Für das ganze Jahr (jeweils vom 1.1. – 31.12.) € 1,50 pro Nächtigung
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.01.2018 in Kraft.