Rezeptgebührenbefreiung
Medikamente sind oft teuer. Finanziell spüren das besonders jene Personen, die ohnehin sozial schlechter gestellt oder chronisch krank sind. Deshalb gibt es die Möglichkeit einer Befreiung von Rezeptgebühren.
Ein Antrag auf Rezeptgebührenbefreiung gilt gleichzeitig als Antrag auf Befreiung vom Service-Entgelt für die E-Card.
Anträge erhalten Sie beim Gemeindeamt. Zuvor können Sie unter www.vgkk.at prüfen, ob Sie die Voraussetzungen zur Befreiung erfüllen.
Kontakt
Gemeindeamt Laterns
Laternserstraße 6
6830 Laterns
T +43 (0) 5526 212
gemeinde@laterns.at