Wasserbenützungsgebühren
Die Gemeindevertretung von Laterns hat am 12.12.2018 auf Grund des §§ 16 Abs. 1 Z. 15 und 17 Abs. 3 Z. 4 des Finanzausgleichsgesetzes 2017, BGBl. Nr. 116/2016 idgF.,
beschlossen, die Wassergebührenordnung zu ändern:
§ 13
Gebührensätze
1.) Wasserbezugsgebühren:
- a) Wasserbezugsgebühr bis 1000 m³ € 1,37
Mindestmenge pro Haushalt 60 m³
Mindestmenge pro sonstigem Objekt 20 m³
(Seitenställe, Objekte ohne Wohn- oder gewerblichen Zweck)
b) Wasserbezugsgebühr über 1.000 m³
Mengenrabatt pro Jahr € 1,26
2.) Wasserzählermiete pro Monat € 2,45
3.) Beitragssatz pro m² Geschossfläche € 12,70
Diese Gebühren verstehen sich inkl. der gesetzlichen MWSt. von derzeit 10 %.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 01.01.2019 in Kraft.